Bei der Neuschöpfung eines Familienwappens gibt es grundsätzliche heraldische Regeln.
Die Hauptbestandteile eines Vollwappens:
1. der Schild mit dem Schildbild
2. der Helm
3. die Helmzier
4. die Helmdecken
Die wappenkünstlerische Darstellung eines neuen Familienwappens sollte durch einen erfahrenen Heraldiker erfolgen, er „reißt“ das Wappen auf.
Erklärungsbeispiel am Wappen der Familie MATTHES:
Der Wappenschild:
Das im Schilde stehende Heupferd erklärt den Namen MATTHES = Matte, eine unbeweidete Bergwiese oder auch mattoscreg = das Heupferd (ahd.). Die im Schilde begleitende Grubenlampe deutet auf den Berufsstand des Berg- und Hüttenmannes hin, dem mehrere Generationen der Familie Matthes angehörten.
Der Helm:
Für bürgerliche Wappen muß es immer ein Stechhelm sein.
Die Helmzier:
Die in der Helmzier aufwachsenden Adlerflüge und die eingestemmte Luther-Rose weisen auf die Stadt Eisleben in Sachsen-Anhalt hin, der Heimat der Familie Matthes.
Die Blasonierung:
Blasonierung = Beschreibung des Wappens in der Fachsprache. In diesem Fall lautet die Blasonierung: In Blau ein auf einer silbernen Grubenlampe sprungbereit sitzendes silbernes Heupferd. Auf dem Helm mit blau-silbernen Decken ein blauer Adlerflug, belegt mit einer goldenen Rose, deren Butzen mit einem Kreuz belegt ist.
Die Eintragung:
Das neu entworfene Familienwappen wird dem Heroldsausschuß der Deutschen Wappenrolle Berlin zur Begutachtung vorgelegt und nach bestandener Prüfung in die Deutsche Wappenrolle eingetragen. Der Wappenstifter erhält dann seinen Wappenbrief, das neue Wappen wird von der Deutschen Wappenrolle veröffentlicht. In Fall des Wappens Matthes erfolgte die Eintragung in die Deutsche Wappenrolle unter der Nummer: 10342/99 und die Publikation in der DWR Band: LXV (65), Seite: 18.